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   BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92   

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https://dejure.org/1992,25056
BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92 (https://dejure.org/1992,25056)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1992 - 1 DB 10.92 (https://dejure.org/1992,25056)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 1 DB 10.92 (https://dejure.org/1992,25056)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlust von Dienstbezügen wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne Genehmigung - Nachweis der Dienstunfähigkeit eines Beamten - Beweiswert von privatärztlichen Attesten und Gutachten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92
    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (st.Rspr. des Senats seit dem Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118 ; zuletzt Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 - und Beschluß vom 26. Juli 1991 - BVerwG 1 DB 13.91 -).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 73.89

    Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92
    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (st.Rspr. des Senats seit dem Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118 ; zuletzt Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 - und Beschluß vom 26. Juli 1991 - BVerwG 1 DB 13.91 -).
  • BVerwG, 27.11.1969 - III D 26.68
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92
    Eine selbstkritische Abwägung seiner persönlichen Interessen mit den berechtigten Belangen des Dienstherrn hätte ihn bei der gegebenen Sachlage zumindest veranlassen müssen, einen ernsthaften und einigermaßen dauerhaften Arbeitsversuch zu unternehmen (vgl. BVerwGE 43, 30 ).
  • BVerwG, 26.07.1991 - 1 DB 13.91

    Verlust von Dienstbezügen wegen Fernbleibens eines Beamten vom Dienst - Vorlage

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 10.92
    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (st.Rspr. des Senats seit dem Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118 ; zuletzt Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 73.89 - und Beschluß vom 26. Juli 1991 - BVerwG 1 DB 13.91 -).
  • BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93

    Nichtbewilligung von Unterhaltsbeiträgen auf Grund von Unwürdigkeit

    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstfähigkeit in Beziehung zu setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 22. Mai 1992 - BVerwG 1 DB 10.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 1 D 50.96

    Dienstvergehen in Form des schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ohne Genehmigung

    In dem auf Antrag des Ruhestandsbeamten eingeleiteten Verlustfeststellungsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 22. Mai 1992 - 1 DB 10.92 - den Feststellungsbescheid der Bundesbahndirektion K. auch in Kenntnis eines weiteren, dem Ruhestandsbeamten auf nicht absehbare Zeit Dienstunfähigkeit bescheinigenden privatärztlichen Attestes des Internisten und Sportmediziners Dr. O. vom 30. Oktober 1991 aufrechterhalten.
  • BVerwG, 18.01.1993 - 1 DB 24.92

    Rechtsmittel

    Denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, den von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (st. Rspr. des Senats, vgl. u.a.Beschluß vom 22. Mai 1992 - BVerwG 1 DB 10.92 - m.w.N.).
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